Ab sofort ist für Einsprüche gegen Entscheidungen des SHC-Vorstandes das VDH-Verbandsgericht zuständig. Der SHC-Ehrenrat ist nicht mehr satzungsgemäß besetzt, da ein Mitglied dieses Gremiums in den SHC-Vorstand gewählt wurde.
Hier die Anschrift:
Verbandsgericht VDH Westfalendamm 174 44141 Dortmund