Zuchtbuchsperren
Definition (VDH-ZO 2012):
Die Zuchtbuchsperre ist die gegen einen bestimmten Züchter verhängte Sanktion, die diesem sämtliche züchterische Tätigkeiten (im Geltungsbereich der FCI) untersagt. Sie kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
...
Eine Zuchtbuchsperre umfasst alle im Eigentum/Miteigentum eines Züchters stehenden Hunde (Hündinnen und Rüden). Die Zuchtbuchsperre erstreckt sich auch auf während der Zuchtbuchsperre erworbene Hunde.
Eingeschlossen ist insbesondere auch
- die Weitergabe einer Hündin zur Zuchtmiete,
- Deckakte der Rüden,
- ungewollte Deckakte.
Mit Abschluss der Verhandlungen vor dem VDH-Verbandsgericht am 27.04.2011 wird festgestellt:
Die vom SHC ausgesprochene Zuchtbuchsperre gegen die Züchter
Silvia u. Stefan Roppelt, Zwingername „of Frankonia Power“, ist rechtswirksam.
Die Zuchtbuchsperre beginnt am 22.06.2010 und ist nicht befristet.
Würfe, die nach dem Beginn der Zuchtbuchsperre im Zwinger "of Frankonia Power" geboren wurden, sind nicht eintragungsfähig.
Mit Abschluss der Verhandlungen vor dem VDH-Verbandsgericht am 27.04.2011 wird festgestellt:
Die vom SHC ausgesprochene Zuchtbuchsperre gegen die Züchterin Tamara Schlemmer, Zwingername „Mountain-Yak´s“ ist rechtwirksam.
Die Zuchtbuchsperre beginnt am 17. Juni 2010 und ist nicht befristet.
Würfe, die nach dem Beginn der Zuchtbuchsperre im Zwinger "Mountain-Yaks" geboren wurden, sind nicht eintragungsfähig.