NewsZüchter mit drei oder mehr zuchtfähigen Hündinnen

Züchter mit drei oder mehr zuchtfähigen Hündinnen

Alle Mitglieder mit einem Zuchtzwinger mit drei oder mehr zuchtfähigen Hündinnen benötigen eine Bescheinigung vom Amtstierarzt. Diese muss der Zuchtbuchstelle schnellstmöglich nachgereicht werden, wenn sie nicht bereits vorliegt. Die Zuchtwarte werden bei Besuchen zusätzlich darauf verweisen und die Vorlage der Bescheinigung einfordern. Hintergrund: Nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes" vom 9. Februar 2000 (nachzulesen hier , enthält auch Antragsformulare), Punkt 12.2.1.5.1, wird eine Haltungseinheit mit drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei oder mehr Würfen pro Jahr einer gewerbsmäßigen Zucht gleichgestellt und benötigt in der Regel nach Tierschutzgesetz $ 11, Abs. 3a eine Genehmigung der Veterinärbehörde.  Die Beachtung dieser Regelung wird auch vom VDH überprüft.
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