Klarstellung für FISTC-Musher

 
Ein neuer FISTC- Beschluss hat Euch nun in die Lage gebracht, dass alle auf FISTC-Veranstaltungen startenden Hunde eine Formwert-Beurteilung eines FCI-Richters von mindestens „Gut“ benötigen. Für das Gros der Hunde scheint das in Ordnung zu sein, aber:

Ein FCI-Richter muss einen Hund mit einem zuchtausschließenden Fehler disqualifizieren, er kann ihm also keinesfalls ein Formwertnote zugestehen. Das ist mit den Regularien nicht vereinbar, da ein Hund mit einer Formwertnote auch automatisch in die Zucht gelangen kann.

Das heißt im Klartext, dass zukünftig keine Kastraten, Hunde mit Vor- oder Rückbiss, fehlenden Zähnen, Übergröße oder anderen äußerlichen „Fehlern“ mehr an reinrassigen FISTC-Rennen teilnehmen können -- obwohl sie reinrassig sind und FCI-Ahnentafeln haben.

Wir distanzieren uns hiermit von diesem "nicht zu Ende gedachten" Beschluss und empfehlen allen Betroffenen, ihre Interessen in ihrem Sportverein bzw. –verband zu vertreten!